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AG Hersbruck, 15.12.1997 - 3 C 1092/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis von Zahlungspflichten aus einem Mobilfunkvertrag durch Speicherung von Anrufdaten durch den Mobilfunkdienstleister; Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Regelung der Speicherung von Anrufdaten durch den Mobilfunkdienstleister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1510
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 28.08.1996 - 20 U 67/95
Auszug aus AG Hersbruck, 15.12.1997 - 3 C 1092/97
Einmal enthält aber die Vertragsbestimmung "keine Speicherung" nicht ohne weiteres eine derartige Wahl des Kunden und zum anderen ist ein Unternehmen, welches Telekommunikationsdienstleistungen anbietet, durch diese Bestimmung einer im Rang hinter dem Bürgerlichen Gesetzbuch stehenden Verordnung jedenfalls nicht gehindert, zum Belegen der Grundlagen der Berechnung erforderliche Unterlagen vorzuhalten, bis die betreffende Rechnung entweder bezahlt oder bis die Klage auf Zahlung rechtskräftig abgewiesen ist (so zum Fall der 80-Tage-Frist des § 6 Abs. 111 UDSV OLG Celle, NJW-RR 1997, 568, 569 [OLG Celle 28.08.1996 - 20 U 67/95] ).